Eine Dokumentenlegalisation ist nötig, wenn das Zielland die Apostille nicht anerkennt und den vollen konsularischen Weg erwartet. Meistens betrifft das Dokumente für Arbeit, Heirat, Studium oder Unternehmensangelegenheiten außerhalb des Apostille-Systems.
Wann ist eine Legalisation statt einer Apostille erforderlich?
Wenn das Dokument in ein Land gelangen soll, das keine Apostille anerkennt, ist in der Regel eine Legalisation nötig. Dieses Verfahren dauert länger als eine Apostille und umfasst mehr als eine Stelle.
Am wichtigsten ist die Prüfung von Zielland und Dokumentart, weil davon der richtige Ablauf abhängt.
Welche Reihenfolge der Formalitäten gilt?
Meistens muss das Dokument zunächst in Polen die erforderliche Beglaubigung erhalten, dann die Legalisation im Außenministerium, anschließend die Bestätigung in der Botschaft oder im Konsulat des Ziellandes. Erst nach Festlegung dieses Wegs sollte die Übersetzung in der passenden Version bestellt werden.
In der Praxis ist gerade diese Planungsphase am wichtigsten, denn derselbe Dokumenttyp kann je nach Zielland einen anderen Weg haben.
Was kostet die Dokumentenlegalisation und wie lange dauert sie?
Die Legalisationsgebühr im Außenministerium beträgt 26 PLN pro Dokument, die Gesamtdauer hängt jedoch zusätzlich von vorherigen Beglaubigungen und den Anforderungen von Botschaft oder Konsulat ab. Deshalb sollten die Formalitäten vor der Übersetzung beginnen.
Zählt der Termin, senden Sie am besten gleich einen Scan und nennen das Zielland, um keine Zeit mit einer falschen Reihenfolge zu verlieren.
Welche Dokumente legalisieren wir am häufigsten?
Meistens Personenstandsurkunden, Diplome, Schulzeugnisse, Vollmachten, Firmenunterlagen, Führungszeugnisse und Dokumente für eine Heirat im Ausland. Wenn Sie nicht wissen, ob Legalisation oder Apostille nötig ist, prüfen wir das nach Erhalt des Scans und der Länderangabe.
Siehe auch die Seite zur Apostille, die Heiratsdokumente fürs Ausland und den Kontakt mit dem Büro.